Notfallsprechstunde
Umgang mit der gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung
Gute Gründe für Selbstzahler
Zeit- und Kostenmanagement
Regelung im Falle einer Absage
Im Erstkontakt stellen Sie mir Ihr Anliegen in den Grundzügen vor und wir überlegen gemeinsam wie Ihr nächster Schritt aussehen soll:
- eine einmalige Beratung
- eine Beratung mit mehreren Terminen in zeitlicher Abfolge
- Neurofeedback
- eine Kombination aus Neurofeedback und Beratung oder Psychotherapie
- die Konsultation eines Facharztes
- eine medikamentöse Unterstützung der Problematik durch einen Facharzt und flankierend eine psychotherapeutische Begleitung oder Neurofeedback
Hierfür sollten wir uns maximal 30 Minuten Zeit nehmen. Das Kennenlerngespräch ist
einmalig und kostenfrei.
Ich biete für Ausnahmesituationen eine Notfallsprechstunde an – diese ist ebenso
zeitlich auf eine halbe Stunde beschränkt. Innerhalb der folgenden 24 Stunden nach Ihrer Anfrage
bin ich telefonisch oder persönlich für Sie da – außer in Urlaubszeiten.
Heilpraktiker Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen überwiegend leider nicht übernommen. Eine Ausnahme ist das Neurofeedback
– hier ist die Chance höher, bei diagnostizierten Erkrankungen wie AD(H)S, Migräne, Burn
Out, Angsterkrankung, Depression, chronischen Schmerzzuständen, Demenz bei Alzheimer-
Krankheit mit Beginn vor dem 65. Lebensjahr (Typ 2) – um einige zu nennen. Sind Sie
Privat- oder Zusatzversichert, werden die Kosten für Neurofeedback häufig (teil-)anerkannt.
Wenn Sie eine Psychotherapie wünschen und es keine freien Plätze in einem für
Sie erträglichen Zeitraum bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung geben
sollte, ist mit den gesetzlichen Krankenkassen in Ausnahmefällen eine außerordentliche
Vereinbarung möglich, z.B. eine Kurzzeittherapie mit bis zu 25 Therapiesitzungen bei einer
Heilpraktikerin für Psychotherapie.
Bitte erkundigen Sie sich vorab, unabhängig davon ob sie privat, mit oder ohne Zusatzversicherung
oder gesetzlich versichert sind bei Ihrer Krankenversicherung, ob die Leistung
(Psychotherapie oder Neurofeedback) durch einen Heilpraktiker übernommen oder bezuschusst
wird.
In jedem Fall entrichten Sie mein Honorar im Anschluß an die Sitzung in bar und reichen die
Rechnung danach bei Ihrer Kasse zur (Teil-)Erstattung ein.
Gute Gründe für Selbstzahler, die Investition in die eigene Persönlichkeit selbstständig zu steuern:
- Ist die Krankenkasse/-versicherung nicht an den Kosten beteiligt, erfolgt auch keine Diagnosehinterlegung in Ihrer Krankenakte – dies kann für einen späteren Versicherungsabschluß oder eine erneute Arbeitssuche wichtig sein.
- Sie bekommen sehr zeitnah einen Therapieplatz, warten nicht wochen- oder monatelang auf ein Gutachten und die eventuelle Bewilligung der Kostenerstattung.
- Freie Methodenwahl. Bisher übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen lediglich die Behandlungskosten für folgenden Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse und EMDR (bei Posttraumatischen Belastungsstörungen). In meiner Praxis haben Sie freie Methodenwahl unter den von mir angebotenen und können ebenso verschiedene kombinieren.
- Die zeitliche Länge der Therapie, inklusive die Länge der einzelnen Sitzung ist frei wählbar. Die Krankenkassen unterscheiden in Kurzzeit- (bis zu 25 Sitzungen) und Langzeittherapie (von 45 bis zu 80 Sitzungen). Diesen Zeitraum, wie auch die Länge der einzelnen Therapiesitzung (normalerweise 50 Minuten) können wir Ihrem persönlich gewünschten Intensitätsgrad anpassen.
Ich nehme die Schweigepflicht ernst! Nur in Ausnahmesituationen – bei Abwendung
von konkreter Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit – bin ich von ihr entbunden.
Heilpraktiker unterliegen der zivilrechtlichen Schweigepflicht aufgrund des Behandlungsvertrages
nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und nach der Berufsordnung für Heilpraktiker.
Für weitere Informationen schauen Sie bitte unter:
Mehr Informationen zur Schweigepflicht
Zeit- und Kostenmanagement
Erstkontakt/Kennenlerngespräch
kostenfrei
Notfallsprechstunde
30 Minuten = 45,00 Euro
Neurofeedback
Anamnese = 45 Minuten = 60,00 Euro
QIK Test = 40 Minuten = 75,00 Euro
Pro Sitzung:
Kinder und Jugendliche = 60 Minuten = 72,00 Euro
Erwachsene = 60 Minuten = 87,00 Euro
Für die erste Neurofeedback-Sitzung nehmen Sie sich bitte zusätzlich 45 Minuten Zeit, da eine differenzierte Anamnese vorab erstellt wird. Ich empfehle darüber hinaus den EEG QIK Test, einen Continius Performance Test (CPT, Dauerreaktions- und Aufmerksamkeitstest) durchzuführen. Dies ist ein Leistungstest von hoher Genauigkeit. Er beschreibt ausführlich die Stärken und Schwächen der Test-Performance, das bedeutet, der momentanen Gehirnleistung, und dokumentiert diese in einem 6-seitigen Protokoll. Für den QIK Test benötigen wir weitere 40 Minuten. Die Kosten für diesen speziellen Test sind etwas höher, da ich ebenso eine einmalige Gebühr pro Klient bei www.eegexpert.net abführen muss.
Der QIK Test wird NICHT bei Migräne oder Epilepsie Patienten angewendet!
Mehr Informationen zum QIK Test
Psychotherapie
Je nach Methodenwahl oder einer Kombination verschiedener Methoden.
Pro Sitzung = 60 Minuten = 87,00 Euro
Systemische Therapie
Pro Sitzung = 60 Minuten = 87,00 Euro
Paartheraphie
Pro Sitzung = 90 Minuten = 164,00 Euro
Kunsttherapie
Preis wird individuell vereinbart.
Die Biographiearbeit wie die Tiergestützte Intervention/Therapie findet häufig innerhalb der Kunsttherapie statt oder wird kombiniert. Für diese Methoden brauchen wir mehr Zeit, um uns den Materialien oder meiner vierbeinigen „Kollegin“ Bella in Ruhe widmen zu können.
Bitte beachten Sie die Regelung im Falle einer Absage.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie dies rechtzeitig mitzuteilen. Bis zu zwei Tagen vor dem Termin ist die Absage kostenfrei, wobei es natürlich für mich und die weitere Terminvergabe von Vorteil ist, wenn Sie wesentlich früher Bescheid geben können. Falls Sie während der letzten 48 Stunden vor Ihrem Termin absagen, tragen Sie 50 % der Kosten. Die Absage per email ist vorteilhaft und kennzeichnet transparent den Zeitraum.
Rechnungen, Quittungen oder Teilnahmebescheinigungen können nur für Termine des laufenden Jahres ausgestellt werden. Für bereits abgelaufene Steuerjahre können sie nicht mehr rückwirkend ausgestellt werden.